E-Mail: info@dk-mietpark.de
Diese Bedingungen sollten vor dem produktiven Einsatz – insbesondere bei Vermietung an Verbraucher und bei verbindlichen Online-Verträgen – anwaltlich geprüft werden.Diese Mietbedingungen gelten für die zeitweise Überlassung der jeweils vereinbarten Maschinen, Geräte und Zubehörteile durch DK-Mietpark an den Mieter.
Eine über die Website abgesendete Mietanfrage stellt zunächst eine Anfrage dar. Ein verbindlicher Mietvertrag kommt erst zustande, wenn DK-Mietpark die Verfügbarkeit und die Vermietung ausdrücklich bestätigt oder die Maschine vereinbarungsgemäß übergibt.
Reguläre Abholzeit: 07:30–08:30 Uhr. Reguläre Rückgabe: bis 08:00 Uhr am Folgetag, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Der vereinbarte Mietzeitraum beginnt und endet zu den bestätigten Terminen. Verlängerungen bedürfen einer vorherigen Vereinbarung. Eine eigenmächtige Überschreitung des Mietzeitraums kann zusätzliche Mietkosten und nachweisbare Folgekosten verursachen.
Es gelten die für die konkrete Buchung bestätigten Preise. Zubehör, zusätzliche Schaufeln, Anbaugeräte, Transport, Reinigung, Betriebsstoffe oder sonstige Zusatzleistungen können gesondert berechnet werden, wenn dies bei der Buchung vereinbart wurde. Eine vereinbarte Kaution ist vor oder bei Übergabe zu leisten.
Kostenfrei bis 48 Stunden vor Mietbeginn; danach 25 % Ausfallpauschale. Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Der Mieter hat das Mietgerät bei Übergabe auf erkennbare Schäden, Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit zu prüfen. Festgestellte Abweichungen sollen unverzüglich dokumentiert werden. Ein Übergabeprotokoll kann Bestandteil des Mietvertrags sein.
Das Mietgerät darf nur bestimmungsgemäß, sorgfältig und unter Beachtung der Bedienungs-, Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften eingesetzt werden. Die Bedienung darf nur durch geeignete Personen erfolgen. Gesetzlich erforderliche Berechtigungen, Führerscheine, Qualifikationen oder Genehmigungen hat der Mieter sicherzustellen.
Eine Weitergabe an nicht vereinbarte Dritte oder eine Nutzung außerhalb des vereinbarten Einsatzzwecks ist nur mit Zustimmung des Vermieters zulässig. Der Mieter bleibt für den vertragsgemäßen Umgang verantwortlich.
Schäden, Störungen, Unfälle, Verlust oder Diebstahl sind unverzüglich mitzuteilen. Bei Diebstahl oder erheblichen Schäden ist – soweit erforderlich – zusätzlich die Polizei einzuschalten. Die Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften und den Umständen des Einzelfalls.
Das Mietgerät ist zum vereinbarten Zeitpunkt mit dem übernommenen Zubehör in einem dem vertragsgemäßen Gebrauch entsprechenden Zustand zurückzugeben. Außergewöhnliche Verschmutzungen, fehlendes Zubehör oder vom Mieter zu vertretende Beschädigungen können nach tatsächlichem Aufwand berechnet werden.
Soweit nicht anders vereinbart, hat der Mieter die für den ordnungsgemäßen Einsatz erforderlichen Betriebsstoffe entsprechend den Herstellervorgaben zu verwenden. Normaler vertragsgemäßer Verschleiß wird nicht als vom Mieter verursachter Schaden behandelt.
Bei technischen Störungen ist der Betrieb – soweit dies zur Vermeidung weiterer Schäden erforderlich ist – einzustellen und DK-Mietpark unverzüglich zu informieren. Eigenmächtige Reparaturen oder Veränderungen sind ohne Zustimmung nicht zulässig.
Die Haftung der Parteien richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Zwingende gesetzliche Haftungstatbestände, insbesondere für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit sowie Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, bleiben unberührt.
Sofern über die Website künftig unmittelbar verbindliche Verträge mit Verbrauchern im Fernabsatz geschlossen werden, sind die gesetzlichen Verbraucherinformationen und gegebenenfalls bestehende Widerrufsrechte gesondert zu beachten. Die derzeitige Website ist daher so ausgelegt, dass eine Online-Eingabe zunächst als Mietanfrage behandelt wird.
Es gilt deutsches Recht unter Beachtung zwingender Verbraucherschutzvorschriften. Sollte eine einzelne Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Regelungen im gesetzlich zulässigen Umfang unberührt.